ARCHICULTURA
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Ortsbildqualität / Beurteilungsschema / Kriterien

1. Äusseres Ortsbild; Weichbild des Ortes; Grobbeurteilung
Ist der aus der Ferne dem Betrachter vermittelte Gesamteindruck des Ortes (Weichbild), einschliesslich aller Quartiere, Ortsbildteile etc. harmonisch oder chaotisch?

1. Äusseres Ortsbild: Weichbild
    
1            2            3             4             5            6

chaotisch,                                 
Fraktionen,
störende
Bauten
harmonisch

2. Störende Bauten, Verunstaltungen im äusseren Ortsbild
Bestehen in der Makroansicht des Ortes das Weichbild störende, verunstaltende Bauten; Bauten also, die störend stark von der überlieferten, ortsüblichen Bauweise abweichen?

2. Äuss. OB: Störende Bauten
    
1             2             3            4             5            6

Über 10 %
störende
Bauten   
Keine
störenden
Bauten

3. Ortsbildfraktionen
Ist der gesamte Ort in der überlieferten, ortsüblichen Bauweise erstellt, oder bestehen Ortsbildteile mit davon stark abweichenden Gestaltungen, wie zum Beispiel Hotel-, Industrie-, Einfamilienhausquartiere, Quartiere aus verschiedenen Zeitepochen etc.?

3. Abweichende Ortsbildfraktionen
    
1             2            3            4             5           6

Über
5 Frak-
tionen 
überlieferte
ortsübliche
Bauweise

4. Störende Bauten, Verunstaltungen im inneren Ortsbild
Bestehen in der Mikroansicht des Ortes (Quartier-, Strassen- oder Platzbild) nicht passende, störende, verunstaltende Bauten; Bauten also, die stark von der überlieferten, ortsüblichen Bauweise abweichen (grobe Gestaltungsbrüche)?

4. Inneres OB: Störende Bauten
    
1            2            3            4             5           6

Über
als 10 %
störende
Bauten
Keine
störenden
Bauten

5. Grobgestaltungselemente (GGE)
Ist die Grobgestaltung der Bauten überliefert, ortsüblich, oder bestehen grobe Gestaltungsbrüche zwischen den einzelnen Bauten? Grobgestaltungselemente (GGE) sind z.B:

5.1 Dach: 
Neigung, Form, Verhältnis zur Wand, Farbe, Vorsprung, Materialien, Firstrichtung etc.

5.1 GGE: Dach
    
1            2            3            4            5            6

Über
50 % Ab-
weichungen
100 %
ortsbild-
konform
5.2 Öffnungen: 
Anordnung, Verhältnis zur Wand, Form etc.

5.2 GGE: Öffnungen
     1            2            3            4             5           6

Über
50 % Ab-
weichungen
100 % 
ortsbild-
konform
5.3 Baukörper: 
Volumen, Gliederung, Proportionen, Materialien, Farben, Balkone, Arkaden, Stellung der Bauten etc.

5.3 GGE: Baukörper
    
1            2            3           4             5           6
 

Über
50 % Ab-
weichungen
100 % 
ortsbild-
konform

6. Detailgestaltungselemente (DGE)
Ist die Detailgestaltung der Bauten überliefert, ortsüblich, oder bestehen grobe Detailgestaltungsbrüche zwischen den einzelnen Bauten?

Bemerkung: Zu berücksichtigen sind nicht alle, sondern nur die wesentlichen Detailgestaltungselemente. Nicht-Profanbauten wie Kirchen, Rathäuser etc. dürfen ihrer Bedeutung entsprechend angemessen abweichen.

Wesentliche Detailgestaltungselemente (DGE) können sein:

6.1 Dach: 
Giebelform, Neigung, Verhältnis zur Wand, Traufhöhe, Vorsprung, Firstrichtung, Gliederung, Aufbauten, Einschnitte, Fenster, Materialien, Farben, Vordach, Eingangsüberdachung, Überstand, Vorkragung, Untersicht, Kniestock, Rinnen, Ablaufrohre, Ortgang, Gesimse, Brandwände, Brandgiebel, Kamine, Schornsteine, Blitzableiter, Antennen, Sonnenkollektoren, etc.

6.1. DGE: Dach
    
1            2             3            4             5            6

Über
50 % Ab-
weichungen                                   
100 %
ortsbild-
konform
6.2 Öffnungen: 
(Fenster, Türen, Tore, Schaufenster): Form, Grösse, Anzahl, Anordnung, Gliederung, Verhältnis zur Wand, Materialien, Farben, Umrahmungen, Teilung, Sprossen, Bänke, Rollläden, Markisen, Jalousien, Ausleger etc.

6.2 DGE: Öffnungen
    
1            2           3             4             5            6

Über
50 % Ab-
weichungen                                   
100 %
ortsbild-
konform

6.3 Baukörper: 
Volumen, Grundriss, Stellung,
Abmessungswechsel, Verhältnis zu den Öffnungen, Kniestock, Gliederung, Proportionen, Stockwerkzahl, Stockwerkhöhe, Sockel, Balkone, Erker, Vorbauten, Anbauten, Wintergarten, Arkaden, Auskragungen, Treppen, Geländer, Sonnenschutzanlagen, Wetterschutzanlagen, Werbeanlagen, Beleuchtungskörper, Strukturen, Ornamentik, Materialien, Farben, Baustil etc.

6.3. DGE: Baukörper
    
1            2            3            4            5            6

Über
50 % Ab-
weichungen 
100 % 
ortsbild-
konform
6.4 Umfeld/Position: 
Parzellenstruktur, Lage, Stellung, Gebäudeflucht, Nebengebäude, Garagen, Schuppen, Vorplatz, Vorgarten, Einfriedung, Mauern, Stützmauern, sonstige Anlagen, Werbeanlagen etc.

6.4. DGE: Umfeld / Position
    
1            2            3            4            5            6

Über  
50 % Ab-
weichungen   
100 %
ortsbild-
konform
Bemerkung: 
Bei der Erarbeitung der Beurteilungskriterien können je Gestaltungselement analoge Beurteilungsschemas verwendet werden. Nachstehend ein mögliches Beispiel:

DGE: überlieferte, ortstypische Dachneigung 40 - 45°
     1            2             3            4             5            6

GESAMTBEURTEILUNG
     1            2            3            4             5            6

6 = sehr gut
5 = gut
4 = befriedigend
3 = ungenügend
2 = schlecht
1 = sehr schlecht
=====================

Über 
50 % Ab-
weichungen
-------------

100 % 
ortsbild-
konform
-------------
Beurteilungskriterien Ortsbildqualität

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