ARCHICULTURA-Mitteilung Nr. 1
Ortsbildqualität / Bau- bzw. Gestaltungsvorschriften
Intakte, harmonische und malerische Ortsbilder können nur mit strengen,
in den Bau- und Zonenordnungen enthaltenen Bau- bzw.
Gestaltungsvorschriften bewerkstelligt werden. Dies zeigt die von den Zähringern
gegründete Altstadt von Bern. Diese hatte bereits um das Jahr 1250 in der
„Berner Handveste“, dem Stadtrecht von Bern, sehr konkrete Bau- bzw.
Gestaltungsvorschriften, welche der Altstadt das heute noch einzigartige
malerische Gepräge geben. So waren schon damals z.B. die Höhen der
Lauben mit konkreten Massangaben vorgegeben.
Auch heute noch beruhen Ortsbilder mit hoher Qualität auf strengen,
konkreten Gestaltungsvorschriften. Mit diesen kann im Interesse der
Allgemeinheit verhindert werden, dass das Ortsbild zum privaten
architektonischen Experimentierfeld verkommt, verschandelt wird und
letztendlich im städtebaulichen und architektonischen Chaos endet. Als
Beispiel für eine Bauordnung mit konkreten Gestaltungsvorschriften sei
jene der Gemeinde Ayer, Kanton Wallis, genannt. Diese hat in Ayer trotz
vieler Neubauten eine geordnete Bebauung gewährleistet, sodass das Dorf
lebens- und sehenswert geblieben ist.
Konkrete Gestaltungsvorschriften haben überdies den Vorteil, dass jeder
Bauherr genau darüber informiert ist, was baulich bzw. gestalterisch möglich
ist. Zudem muss die Baubehörde in Bezug auf die Eingliederung im Sinne
einer Vereinfachung nur noch die Einhaltung der Gestaltungsvorschriften überprüfen.
Bei der Erarbeitung von Gestaltungsvorschriften ist auf die überlieferte
ortstypische Bauweise abzustellen. Diese ist im Tessin eine andere als im
Berner Oberland. Dementsprechend sind die Gestaltungsvorschriften
regional, wenn nicht sogar lokal verschieden auszugestalten. Das am stärksten
das Ortsbild prägende Gestaltungselement ist in der Regel das Dach bzw.
die Dachlandschaft, wobei je nach lokaler Bauweise auch weitere
Gestaltungselemente wie z.B. die Fassadengestaltung (siehe Altstadt von
Bern, Ayer im Kanton Wallis) etc. von sehr hoher Bedeutung sein können
und entsprechend definiert werden müssen.
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