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ARCHICULTURA |
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Die erste Gemeinde, welche mit Erfolg den "Orts- und Landschaftsbildrappen" gesetzlich einführt, erhält von unserer Stiftung die ARCHICULTURA - Auszeichnung. |
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Konzept des "Orts- und
Landschaftsbildrappens" Der Orts- und Landschaftsbildrappen beruht auf der einfachen Erkenntnis, dass die gesetzlichen Verunstaltungsverbote und Eingliederungsgebote nur dann Wirkung zeigen und das Orts- und Landschaftsbild nachhaltig schützen, wenn diese mit einer finanziellen Lenkungsabgabe gekoppelt sind. Die Funktionsweise des Orts- und Landschaftsbildrappens (OLBR) kann kurz wie folgt beschrieben werden: 1. Zielsetzung Ziel des OLBR ist die Eingliederung aller bestehenden sowie aller
neuen Bauten und Anlagen in das überlieferte lokaltypische Orts- und
Landschaftsbild. 2. Abgabepflicht Auf allen das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigenden Bauten und Anlagen wird eine Abgabe erhoben. Beurteilungskriterium für die Abgabe ist zum Beispiel die Orts- und Landschaftsbildanalyse. Bemessungsgrundlage für die Abgabe ist die sichtbare Fläche, z.B. die Fassadenfläche der beeinträchtigenden Baute. Die erhobenen Abgaben werden in einen Fonds einbezahlt. Die Abgabe wird jährlich so erhöht, dass in 20 Jahren eine Sanierung der
beeinträchtigenden Bauten und Anlagen finanziell unumgänglich wird. 3. Speisung aus dem Fonds Aus dem Fonds, der ein- und ausgabenmässig neutral ist, werden laufend
Beiträge ausbezahlt an: |
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