Aktueller Stand

Die Stiftung Archicultura hat sich am 02. Februar 2015 dazu entschieden, auf den Weiterzug an das Verwaltungsgericht zu verzichten. Lesen Sie hier die Medienmitteilung mit der Begründung >>



Wollen wir einen überdimensionierten Baukörper?

Die Stiftung Archicultura unterstützt eine Erweiterung des Kunsthauses Zürich, welche die Bührle-Sammlung integriert, wendet sich jedoch gegen das schlussendlich umzusetzende Projekt, welches vom international rennomierten Architekten David Chipperfield geplant wurde. Das Endprojekt ist weitaus mehr als nur eine Erweiterung und aus Gründen wie diesen abzulehnen:


• Die verdrängende Übergrösse des Erweiterungsbaus widerspricht in mehrerlei Hinsicht der Struktur des barocken Vorstadtgebiets von Zürich

• Die autistische Architektur des vorwiegend geschlossenen „Kunst-Tresors“ widerspricht der eminent öffentlichen Umgebung des „Pfauens“

• Die historisch und sozialgeschichtlich bedeutende Kantonschule und ihr Vorgelände werden entwürdigt

• Es ist heute nicht mehr akzeptabel Grünraum in einer städtischen Ringstrassenzone zu überbauen

• Die sich bietende Gelegenheit, den gegenwärtig ungenutzten Grünraum in einen Stadtpark zu verwandeln wird vertan

• Die Chance, die alte Kantonsschule einer ihrer historischen Bedeutung entsprechenden Nutzung zuzuführen wird nicht genutzt

• Es bestehen alternative Möglichkeiten, welche im Sinne eines klugen Weiterbauens im historischen Kontext ohne städtebaulichen Schaden realisierbar sind


Die Stiftung Archicultura hat Rekurs beim Baugericht des Kantons Zürich eingereicht. Nach Auffassung von Archicultura wird einerseits die Fehlende Einpassung nach § 238 PBG kritisiert sowie ein Verstoss gegen den Baumschutz nach §238 Abs. 3 PGB, ein Verstoss gegen Selbstbindung nach § 204 PBG und ein Verstoss gegen kommunalen Gestaltungsplan (GP) festgestellt. Des Weiteren kritisiert Archicultura das Fehlen des ISOS für Zürich sowie, dass Kommunale und kantonale Denkmalpflegen bewusst nicht einbezogen wurden.

Als besonders Wichtig am Standort werden die städtebaulichen und historischen Zusammenhänge erachtet. Der Schweiztypisch demokratischer Städtebau am Pfauen wird gestört, was zur Prolematik des Wettbewerbentwurfs und der Schädigung des barocken Vorstadtgebietes Zürichs führt.

Deshalb stellt Archicultura unter anderem Alternativen vor.




Lesen Sie hier die Medienmitteilung mit Begründung zum Verzicht auf Weiterzug vor das Verwaltungsgericht >>
Lesen Sie hier die Rekursreplik vom 22. April 2014 >>
Städtebauliche Problematik (Auszug aus dem Rekurs) >>
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